Kontakt
Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS
Heike Günther
Bahnhofstraße 14
09244 Lichtenau
Telefon: 037208 4118
Das Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS betreut in zweiter Generation, seit mehr als 20 Jahren, deutschlandweit Kunden und Partner in Sachen Sicherheit im Berufsalltag. Durch kompetente Partner und flexible Organisation ist es immer möglich unseren Service besonders schnell und kundenorientiert an Sie heranzutragen. Dies ermöglicht es, dass Sie und Ihre Mitarbeiter sich jederzeit auf uns verlassen können, sei es durch eine kompetente Beratung oder durch Fachauskünfte. Wir stehen für verbindliche Aussagen und eine verantwortungsvolle und fachlich korrekte Arbeit in jedem Bereich.
Das Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS ist in zweiter Generation, seit mehr als 20 Jahren, als kompetenter Partner für unsere Kunden im Abfall- und Gefahrgutrecht aktiv. Sie und Ihre Mitarbeiter können sich jederzeit auf uns verlassen. Sei es durch eine kompetente Beratung, Schulung oder Betreuung.
Wir stehen für verbindliche Aussagen und eine verantwortungsvolle und fachlich korrekte Arbeit in jedem Bereich.
Das Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS ist in zweiter Generation, seit mehr als 20 Jahren, als kompetenter Partner für unsere Kunden im Abfall- und Gefahrgutrecht aktiv. Wir stehen für verbindliche Aussagen und eine verantwortungsvolle und fachlich korrekte Arbeit in jedem Bereich.
Wenn Sie ein Betrieb oder die verantwortliche Person in einem Betrieb sind, der gefährliche und nicht gefährliche (§ 5 AbfAEV) Abfälle gewerblich sammelt, befördert, makelt, handelt, verwertet, behandelt und/oder beseitigt, müssen Sie die notwendige Fachkunde nachweisen.
Dieser Verpflichtung entsprechen Sie durch eine Schulung bei uns.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die staatlich anerkannte Teilnahmebescheinigung zum Nachweis Ihrer erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Als Abfallerzeuger und -besitzer unterliegen Sie der andauernden Verantwortung, bis die ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist.
Auf diesem Weg sind Sie meist verpflichtet, betriebliche Beauftragte für verschiedene Aufgaben einzusetzen.
Entlasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter in dem Sie diese Aufgaben outsourcen.
Wir können für Sie rechtssicher und kostenschonend als externe Beauftragte tätig werden.
Zentrales Anliegen der Abfallpolitik ist es, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Als Abfallerzeuger und -besitzer unterliegen Sie der andauernden Verantwortung, bis die ordnungsgemäße Entsorgung abgeschlossen ist.
Auf diesem Weg sind Sie meist verpflichtet, betriebliche Beauftragte für verschiedene Aufgaben einzusetzen.
Entlasten Sie sich und Ihre Mitarbeiter in dem Sie diese Aufgaben outsourcen.
Wir können für Sie rechtssicher und kostenschonend als externe Beauftragte tätig werden.
Sie benötigen Unterstützung bei Fragen zu
Wir finden mit Ihnen gemeinsam Lösungen.
Ob Erstschulung oder Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde, in unseren Seminarangeboten finden Sie die richtigen Inhalte.
Wir schulen Sie gemäß
sowie zum Thema Verpacken von gefährlichen Abfällen oder dem Umgang mit Lithium-Ionenbatterien.
Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten die Schulung von Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen
Wir bieten Ihnen Erstschulungen und Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde
Ein Unternehmer darf nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen beauftragen, die ihre Befähigung durch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen haben.
Bei uns erhalten Sie die erforderliche Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatzes 308-001 mit dem entsprechenden Nachweis.
Gefahrgutbüro Dr. Günther BBS
Heike Günther
Bahnhofstraße 14
09244 Lichtenau
Telefon: 037208 4118